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Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)


Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A.
Nächster Begriff in unserer Datenbank: Anwartschaft
Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)"

Hier nun die Erklärung zu Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG):

Bestimmte Berufszweige in der ehemaligen DDR z.B. Mitarbeiter der Polizei oder der öffentlichen Verwaltungen gehörten zusätzlich zur allgemeinen Rentenversicherung einem Zusatz- oder anstelle der allgemeinen Rentenversicherung einem Sonderversorgungssystem an. Die Anerkennung und Anrechnung dieser Zeiten ist im AAÜG geregelt.


Für weiterführende Informationen zu "Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG)" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.



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