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Private Kranken-Zusatzversicherung
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Anrechenbare Zeiten
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Anrechnungszeiten (§ 58 SGB VI) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Anrechenbare Zeiten"
Hier nun die Erklärung zu Anrechenbare Zeiten:
Auf die verschiedenen Wartezeiten in der gesetzlichen Rentnversicherung werden verschiedene Zeiten angerechnet.
Für die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren werden z.B. alle Kalendermonate mit Beitrags- oder Ersatzzeiten angerechnt. Auch Monate aus dem Versorgungsausgleich werden angerechnet. |
Für weiterführende Informationen zu "Anrechenbare Zeiten" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
Sie befinden sich auf den Unterseiten von Optitarif zum Thema "Private Krankenversicherung Vergleich".
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