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Altersrenten §§ 35 - 40 SGB VI
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Altersruhegeld Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Altersrenten §§ 35 - 40 SGB VI"
Hier nun die Erklärung zu Altersrenten §§ 35 - 40 SGB VI:
Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten für die verschiedene versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und die zu verschiedenen Altersgrenzen in Anspruch genommen werden können.
Man unterscheidet Regelaltersrente, Altersrente für Frauen, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen (können unter bestimmten Umständen auch Berufs- oder Erwerbsunfähige erhalten), altersrente für langjährig Versicherte und als Sonderfall die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute. |
Für weiterführende Informationen zu "Altersrenten §§ 35 - 40 SGB VI" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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