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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab 60
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Altersrenten §§ 35 - 40 SGB VI Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab 60"
Hier nun die Erklärung zu Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab 60:
Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit haben Versicherte
- die vor dem 01.01.1952 geboren sind
- die maßgebliche Altersgrenze erreicht haben
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben,
- bei Beginn der Rente arbeitslos sind und mindestens 52 Wochen innerhalb der letzten
eineinhalb Jahre vor Rentenbeginn waren oder
- 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben. |
Für weiterführende Informationen zu "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab 60" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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