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Altersübergangsgeld
Sie befinden sich in unserem Online-Lexikon beim Anfangsbuchstaben A. Nächster Begriff in unserer Datenbank: Amt für nationale Sicherheit (AfNS) Sie sind bei der Erklärung zu dem Begriff "Altersübergangsgeld"
Hier nun die Erklärung zu Altersübergangsgeld:
Das Altersübergangsgeld ist eine Leistung die von der Bundesanstalt für Arbeit an Arbeitnehmer die von der Wiedervereinigung bis 31.12.1991 in Ost-Berlin (Beitrittsgebiet) eine Beschäftigung von mindstens 90 Tagen ausgeübt haben, nachdem sie mindestens 55 Jahre alt gewesen sind.
Das Altersübergangsgeld wird für höchstens 5 Jahre gezahlt, maximal jedoch bis zum 65. Lebensjahr, der Versicherte muss außerdem arbeitslos sein. |
Für weiterführende Informationen zu "Altersübergangsgeld" können Sie gerne weiter auf unseren Seiten blättern.
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